IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologien oder auch Informationstechnologierecht (IT-Recht) ist ein Rechtsbereich, der Spezialisten erfordert. Mindestens ebenso wichtig wie die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung ist das Verständnis der betreffenden technischen Grundlagen. Denn nur wer technisch versteht, wo das Problem liegt, kann auch juristisch darüber urteilen.

Wenn man im Domainrecht, nicht versteht, wie die Registrierung oder Löschung einer Domain abläuft, wie will man dann die Haftung beurteilen, wenn einmal etwas schief geht?

Wenn man Scrum für eine ansteckende Krankheit hält oder bei agiler Softwareentwicklung Angst vor einem Muskelkater hat, wie will man dann beurteilen, ob bei der Softwareerstellung alles ordnungsgemäß abgelaufen ist?

Wenn man nicht versteht, was alles eine Datenbank sein kann, wie will man einschätzen, ob das Urheberrecht verletzt ist?

Wenn eine Cloud der Anlass ist, nicht an den Badeweiher zu fahren, wie will man einschätzen, ob der Datenschutz betroffen ist?

Grundsätzlich darf jeder Rechtsanwalt alle Rechtsbereiche bearbeiten, ja sogar steuerlich beraten. Nicht selten findet man Anwälte, die neben dem Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht auch noch das Verwaltungsrecht und das Strafrecht anbieten, ja sogar in „allen übrigen Rechtsgebieten“ tätig sind. Dabei ist es keine Überraschung, dass nahezu jeder Anwalt, der über einen Internetanschluss verfügt auch das Internetrecht „mit macht“.

Das IT-Recht alleine ist jedoch bereits so umfangreich, dass es nahezu ausgeschlossen ist, neben dem IT-Recht noch andere nicht naheliegende Rechtsgebiete zu bearbeiten. Neben dem Domainrecht, dem Softwarerecht, dem Telekommunikationsrecht, dem Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, dem Datenschutz, dem öffentlichen IT-Recht und dem IT-Strafrecht gehören auch die Querschnittsbereiche zum Urheberrecht und Medienrecht sowie zum gewerblichen Rechtsschutz zur Kompetenz eines Fachanwalts für IT-Recht.

Fachanwalt für IT-Recht? Was ist das?

Der Titel Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) wird von den Rechtsanwaltskammern verliehen und bedeutet, dass der Rechtsanwalt nach einer mindestens dreijährigen Zulassung zur Anwaltschaft auch mindestens 120 Zeitstunden theoretischen fachspezifischen Unterricht (inkl. drei fünfstündiger Klausuren) in Form eines Fachanwaltslehrgangs erfolgreich absolviert hat. Wenn der Rechtsanwalt dann auch die erforderliche Anzahl an praktischen Fällen persönlich bearbeitet hat und dies der Kammer für die letzten drei Jahre nachweisen kann, dann steht der Verleihung des Titels Fachanwalt für IT-Recht nichts mehr im Wege. Im Bereich des IT-Rechts müssen mindestens 50 Fälle nachgewiesen werden, von denen 10 rechtsförmliche Verfahren, also in der Regel Gerichtsverfahren sein müssen.

Neben diesen Voraussetzungen müssen sich Fachanwälte ständig fortbilden. Die Fachanwaltsordnung schreibt eine jährliche Fortbildung von 15 Zeitstunden vor. Dies ist bereits deshalb sinnvoll, da vor allem das IT-Recht als sehr neues Rechtsgebiet ständig im Fluss ist.

Insbesondere das Domainrecht wird durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bestimmt. Hier kommt es darauf an, die jeweiligen Ansprüche (Domainlöschung, Nutzungsuntersagung oder gar „Domainübertragung“) im Lichte dieser Rechtsprechung zu sehen. Wer die einschlägigen Urteile nicht kennt, rennt dem Rechtsstreit hinterher anstatt ihn zu bestimmen.

Auch Auseinandersetzungen im Bereich des Urheberrechts insbesondere im Filesharing werden wesentlich durch die Rechtsprechung des BGH geprägt. Hier genügt es nicht lediglich die Leitsätze zu lesen. Wer die Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast richtig erfassen will, muss zwingend die Entscheidungsgründe kennen.

Das „autonome“ Fahren bildet den Schulterschluss zum Verkehrsrecht. Neben den klassischen verkehrsrechtlichen Fragen, stellt sich vor allem das IT-Recht den Anforderungen an das Datenschutzrecht und die Datensicherheit.

Daher sind wir stets auf der Jagd nach interessanten Problemen, die wir lösen können.

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